Das fühlbare Vakuum der Notfallversorgung

Die Notfallkrise

Frau Landrätin Beilstein sah ein Vakuum der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.

Aus einem Schreiben Anke Beilsteins an das B0ndesgesundheitsministerium v. 18. Juli 2025:

Tatsächlich klaffte eine Notfallversorgungslücke im Kreis, Akutkranke mit Herzinfarkt oder Schlaganfall und Schwerverletzte müssen in Wittlich, Koblenz, Trier oder Mainz behandelt werden, d. h. in auswärtigen Zentren, die ein Herzkatheterlabor, eine Stroke Unit und ein Traumazentrum vorhalten. Über diese Einrichtungen verfügte bekanntlich auch das Klinikum Mittelmosel in Zell, bis es am 1. Juli 2025  durch ein ambulantes Gesundheitszentrum ersetzt werden sollte.

Die Alexianer-ViaSalus GmbH kündigte mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und betreibt jetzt auf dem Klinikgelände (gegenüber dem von dieser GmbH errichteten Seniorenheim) ein Hospiz. Die Kapelle wurde profaniert. Die Träger planten zwar eine Kurzzeitpflege und im MVZ u.a. eine ambulante Gefäßchirurgie, scheitern aber einerseits am Personalmangel, andererseits an dem Problem der Doppelstruktur im Landkreis  hinsichtlich der Belegabteilung Chirurgie II im Marienkrankenhaus Cochem, einer hochspezialisierten Gefäßchirurgie.

Das neue Gutachten der renommierten IGES-Gesellschaft, Berlin (2026) betont die Bedarfsnotwendigkeit des Krankenhausstandorts Zell-Mosel für die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung für mehr als 18 000 Menschen:

„Durch seinen Wegfall hat sich die für eine erfolgreiche Behandlung so wesentliche schnelle Erreichbarkeit in der Region verschlechtert und liegt vor allem in der Region östlich von Zell nun zwischen 40 und 60 Minuten.“

Jeder zusätzliche Rettungswagen kann längere Transportwege teilweise auffangen und die Digitalisierung kann die rettungsdienstliche Situation absichern, aber keine fehlende stationäre Versorgungsstruktur ersetzen.

Die Krankenhausgesellschaft forderte inzwischen die Landesregierung auf, ein Nothilfeprogramm zur finanziellen Stabilisierung der Kliniken aufzulegen, um die akute Gefährdung der Versorgungssicherheit abzuwenden. Die vorgesehenen Kürzungen nach Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sind in der Tat für die Krankenhäuser existenzbedrohend. Auch die Kassenärztliche Vereinigung übt Kritik am neuen Gesundheits-Sparpaket, das als „Notstandsgesetz“ zu bezeichnen sei.

Das bekannte Problem der diversen Resort-Zuständigkeiten in der Landesregierungund der Versuch des Gesundheitsministers, angesichts zahlreicher Krankenhausschließungen die Notaufnahmen durch ambulante MVZ, GZ  oder SüV für Alltagsnotfälle zu ersetzen, dürfte auf Kreistagsebene viel Kritik auslösen.


Nach dem Willen des Gesundheitsministers Hoch werden „ca. 10 Prozent wirklich schwere Fälle den spezialisierten Zentren zugeführt“, wenn sie vom medizinischen Personal vor Ort als akute Notfälle eingestuft worden sind. Dabei wird verkannt, dass infolge der Notfall-Diagnostik außerhalb der Rettungskette im Interhospitaltransfer allzu viel Zeit vergehen würde: Wegen des Umwegs eines Krankentransports bis zu einem spezialisierten Zentrum könnte die kritische erste Stunde verstreichen.

In jedem Fall sollen die Standorte Zell und Cochem im Landeskrankenhausplan fortgeschrieben werden.

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