An den Minister

für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Clemens Hoch



An das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit
z. Hd. Herrn Minister Clemens Hoch
Mittlere Bleiche 61 
55116 Mainz

Betreff: Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung an der Mittelmosel – wider die Abkehr von qualitativ hochwertiger und patientengerechter Versorgung; hier: Strukturelle Defizite nach Schließung des stationären Betriebs in Zell sowie Schließung der Geburtshilfe im Kreisgebiet Cochem-Zell

Sehr geehrter Herr Minister Hoch,

bezugnehmend auf die vorausgegangene Korrespondenz und den offenen Brief an den ehemaligen Ministerpräsidenten Schweitzer, weise ich Sie hiermit auf die veränderte Versorgungslandschaft im Landkreis Cochem-Zell nach der Einstellung des stationären Klinikbetriebs in Zell zum 30. Juni 2025 und eine gravierende Verschärfung der Notfallkrise sowie auf akute Systemrisiken für die Bevölkerung hin.

Das wissenschaftliche Gutachten der IGES-Gesellschaft bestätigt erneut eindeutig die Bedarfsnotwendigkeit einer verlässlichen Basis- und Notfallversorgung für die Region
Mittelmosel. Das darin mathematisch nachgewiesene akutmedizinische Vakuum hat sich
durch jüngste Entwicklungen im Juni 2026 dramatisch zugespitzt:

Mit der Schließung der letzten verbliebenen Belegabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des  Marienkrankenhauses Cochem ist das stationäre frauenärztliche Fachgebiet kreisweit vollständig kollabiert. Angesichts der Tatsache, dass laut Landeskrankenhausplan fast 70 % der stationären Aufnahmen von Kindern Notfälle sind, wird damit seit der Auflösung der beiden kinderärztlichen Belegabteilungen in Zell sehenden Auges hier auch eine Gefährdung von Mutter und Kind in Kauf genommen.

Seit einem Jahr ist zudem im Landkreis Cochem-Zell kein Neurologe mehr tätig. Als Vertreter
dieses Fachgebiets habe ich in mehreren Gutachten auf die Unterversorgung der akut Nerven- und Gefäßkranken, insbesondere der Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten, hingewiesen. Doch auch auf entsprechende Warnungen, die bei den Ihnen bekannten Verfahren vor dem VG Koblenz und OVG Rheinland-Pfalz von dem ehemaligen Notarzt Jürgen Adler vorgetragen wurden, sind Sie nicht näher eingegangen. Trotz der mit dem demographischen Wandel zunehmenden Inzidenz der Hirn- und Herzinfarkte sowie  der mit dem Alter häufiger auftretenden Unfallverletzungen haben Sie die Schließung des exzellenten, wenngleich unterfinanzierten Zeller Krankenhauses, zugelassen.


Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle fachliche Ausrichtung des ambulanten Gesundheitszentrums in Zell mit allem Nachdruck zu kritisieren. Der Träger, die Alexianer-via Salus-Gruppe, konzentriert sich nach misslungener Planung einer Kurzzeitpflege auf ambulante Gefäßchirurgie und (geplante) Kardiologie. Da beide Fachrichtungen im Landkreis bereits vorgehalten werden, etabliert der Träger hier renditeorientierte Doppelstrukturen, während die lebensrettende Infrastruktur – namentlich eine permanent bereite Akut-Notaufnahme, ein zertifiziertes Traumazentrum, ein funktionierendes Herzkatheterlabor (LG 08.2) sowie eine Stroke Unit (26.2) – vollständig fehlen. Das Ambulatorium bleibt ein Provisorium und verschleiert weder den unhaltbaren Mangel in der Notfallmedizin noch das Fehlen des 24/7-Dienstes. Das kennzeichnet die Abkehr von der qualitativ hochwertigen, effizienten und patientengerechten Versorgung.

Ich teile die Position der Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück, wie sie auch in der
 2. Auflage der Dokumentation „Die Notfallkrise auf dem Land“(Rhein-Mosel-Verlag 2026) dargelegt wird. Die darin publizierten exemplarischen Notfälle mit infaustem Verlauf häufen sich von Woche zu Woche im Landkreis. Wir gehen hiermit auf die von Ihnen gestellte Frage nach der Ursache dieser Notfallkrise auch anhand von Krankenhaus- und Polizeiberichten ein:

Wenn am Montag, dem 27. April 2026 ein 90-jähriger Patient mit akutem Herzinfarkt, der 10 Minuten von dem seit einem Jahr geschlossenen Herzkatheterlabor in Zell entfernt wohnt, nach Wittlich fahren und dort sieben Stunden in der Notaufnahme auf die Intensivtherapie warten muss, 

wenn am Freitag, dem 6. Mai 2026, ein 17-jähriger Herzkranker –  nicht weiter als 10 min von der  geschlossenen Notfallaufnahme in Zell entfernt  –  an Kreislaufversagen stirbt,

wenn am Sonntag, dem 12. Oktober 2025, eine 73-jährige Patientin, die  in Zell 5 Minuten von der geschlossenen Notaufnahme entfernt wohnt, nach mehrstündigem Warten auf ein freies Bett im Krankenhaus Wittlich an Sepsis bei Darmverschluss stirbt und Sie, Herr Minister, dazu anmerken, sie könnten das nicht medizinisch beurteilen, die Verantwortlichen vor Ort müssten klären, ob das tragische Ereignis mit der Schließung des Krankenhauses zu tun gehabt habe, kann ich Ihnen versichern, dass dies der Fall ist.  

Das vom Ihnen favorisierte Modell einer „Regio-Klinik“ wird für den Standort Zell von der Notfallinitiative Zell als unzureichender „Miniaturstandort ohne gesetzliche Grundlage“ abgelehnt.
Denn ein Verzicht auf eine vollwertig bettenführende Fachabteilung für Innere Medizin und Chirurgie löst das Problem unzumutbarer rettungsdienstlicher Fahrzeitüberschreitungen nachweislich nicht. Fahrzeiten von der Mittelmosel zu weit entfernten Kliniken (z. B. nach Wittlich, Koblenz oder Trier) von regulär 35 bis 60 Minuten verletzen bei zeitkritischen Indikationen (z. B. Myokardinfarkt, Hirninfarkt, Polytrauma, Sepsis) die medizinischen Leitlinien zur Patientensicherheit massiv. Zudem führt der Transport zu einer drastischen Erhöhung der Bindungszeiten der regionalen Rettungsmittel, wodurch die gesetzliche 15-minütige Hilfsfrist im Raum Zell strukturell ausgehebelt wird.

Bei den angekündigten Gesprächen mit den Krankenhausträgern wären Sie jetzt auch gut beraten, auf das von mir bereits im letzten Jahr vorgeschlagene Lösungskonzept für die Notfallversorgung im Kreis einzugehen, das von der Stadt Zell und der Ärztekammer in vollem Umfang unterstützt wird.


Die Stadt Zell hat den Trägern das Krankenhausgelände nicht nur überlassen, sondern auch einen weiteren Ausbau am Standort Zell genehmigt, so dass einem Kauf- Miet- oder Pachtvertrag mit den interessierten Trägern,  wie z. B. mit den Barmherzigen Brüdern, nichts mehr im Weg zu stehen scheint.
 

Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass das Krankenhausgelände von der Stadt Zell zweckgebunden für die stationäre Krankenversorgung zur Verfügung gestellt wurde. Die fortlaufende Reduzierung auf das ambulante Provisorium „Gesundheitszentrum“ stellt eine unzulässige Zweckentfremdung dar.

Ich fordere Sie daher auf, von den reduzierten Miniaturmodellen Abstand zu nehmen, die Ergebnisse des IGES-Gutachtens, den mit 87% der Stimmen positiven Bürgerentscheid und den  entsprechenden Kreistagsbeschluss in ihren vollen Konsequenzen anzuerkennen und den Standort Zell wieder als bedarfsnotwendiges, vollwertiges Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung inklusive einer kardiologischen und neurologischen Akuttherapie in den Landeskrankenhausplan aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen auch an Frau Staatssekretärin Tamara Müller,

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