Der Notarzt Jürgen Adler hat mit Unterstützung der Initiative Notfallversorgung
Mosel -Eifel-Hunsrück Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
„Es kann nicht sein, dass Menschen im Notfall völlig unzureichend versorgt werden und der Staat zugleich behaupten darf, das sei noch ausreichend“, so Notarzt Jürgen Adler. „Der Schutz desLebens und der körperlichen Unversehrtheit darf kein dehnbarer Begriff sein. Er ist der Kern unseres Grundgesetzes.“


Initiatuve gegen das Vakuum der Notfallversorgung in der Moselregion Cochem-Zell
nach Schließung der Zeller Klinik am 30. Juni 2025

NOTAUFNAHME GESCHLOSSEN

KLINIKUM MITTELMOSEL IN ZELL

Die Notfallinitiative Mosel-Eifel-Hunsrück reichte am 13. Oktober 2025 Beschwerde beim Bundesverfassungsgereicht in Karlsruhe ein.
Jedermann kann Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte […] verletzt zu sein (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4 a GG). Es geht hier um die Schztzpflicht des Staates.

Die Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Gerichte und Behörden ist innerhalb eines Monats zulässig. Diese Frist wurde nach dem OVG-Verfahren in RLP eingehalten.

SWR Klage gegen unzureichende Notfallversorgung in Zell und Umgebung
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Ein verspätetes Gutachten: Unternehmensberater Boris Augurzky hinkt der desolaten Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell hinterher